Strassenausbaubeitraege Schluss Damit1

STRASSENAUS-BAUBEITRÄG

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER CDU-FRAKTION IM THÜRINGER LANDTAG UND DER CDU THÜRINGEN ZUR ÄNDERUNG DER STRASSENAUSBAUBEITRÄGE (THÜRKAG)

Die heute verabschiedete Novelle des ThürKAG schafft keine Rechtssicherheit. Die Verabschiedung wird von verfassungsrechtlichen Zweifeln und neuen Ungerechtigkeiten begleitet. Es handelt sich bei diesem Gesetz um den vorläufigen Schlusspunkt unter eine Reihe gesetzgeberischer Fehlleistungen der Linkskoalition in dieser Wahlperiode. Auch der 7. Thüringer Landtag wird sich daher mit den Straßenausbaubeiträgen befassen müssen.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag stellt fest:

  • Wir bekennen uns zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
  • Das von Rot-Rot-Grün verabschiedete Gesetz schafft neue Ungerechtigkeiten, auch indem es die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an einen rückwärtigen Stichtag bindet.
  • Besonders die Fälle, in denen die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu einer unverhältnismäßigen noch heute anhaltenden Belastung geführt hat, erweisen sich als ungerecht.
  • Gerecht ist die Rückzahlung geleisteter Beiträge in rechtssicherer Form ohne Bindung an einen Stichtag. Dafür wird sich die CDU-Fraktion im neu zu wählenden Thüringer Landtag einsetzen.
  • Die Linkskoalition hat im Haushalt 2020 den Kommunen nur eine unzureichende Finanzierung zugestanden. Wir statten die Kommunen für künftige Straßenausbaumaßnahmen auskömmlich aus.
  • Wir bedauern, dass Rot-Rot-Grün in dieser Wahlperiode die von der CDU-Fraktion gemachten Vorschläge für mehr Bürgerbeteiligung nicht aufgegriffen hat. Sonst hätten die Bürger die Möglichkeit gehabt, eine Abstimmung über diese Fragen herbeizuführen.
  • Wir empfehlen der CDU Thüringen, die Bürgerinnen und Bürger zur Frage einer gerechten Lösung für eine stichtagslose Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen zu beteiligen und deren Votum einzuholen.
  • Die CDU Thüringen wird am Montag, 16. September 2019, eine entsprechende Unterschriftensammlung beginnen.

Mike Mohring
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und
Landesvorsitzender der CDU Thüringen

Jörg Geibert
Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Wolfgang Fiedler
Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Raymond Walk
Generalsekretär der CDU Thüringen

aus der Plenardebatte:

Um es gleich vorweg klar zu sagen: die CDU steht für die Entlastung der Bürger! Wir setzen uns für eine rechtssichere Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine seriöse Gegenfinanzierung für die Kommunen ein.

Rot-Rot-Grün hat am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf beschlossen, bei dem sich meine Fraktion enthalten hat, weil er unzulänglich und ungerecht ist.

LINKE, SPD und Grüne räumten selbst ein, dass grundsätzliche Ungerechtigkeitenbestehen und bestehen bleiben.

Nach dem als verfassungswidrig gescheiterten Zwei-Klassen-Modell von Rot-Rot-Grün, wonach reiche Gemeinden auf Straßenausbaubeiträge verzichten konnten, werden mit diesem Gesetzentwurf die Straßenausbaubeiträge in Thüringen rückwirkend zum 01.01.2019 für alle abgeschafft werden.

Baumaßnahmen, die bis zum 31.12.2018 beendet wurden, sind von den Gemeinden aber noch bis zum 31.12.2022 abzurechnen. Das heißt: viele Bürger, die jetzt fest mit einer Entlastung rechnen, werden erst nach Wahl zwar, aber noch vor Weihnachten Beitragsbescheide erhalten!

Eine Fülle von Fragen, die wir zum Teil bereits bei der Einbringung aufgeworfen haben, ist weiterhin ungeklärt:

  • Wird die Rückwirkung zum willkürlichen Stichtag 01.01.2019 vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben?
  • Wie soll die Gerechtigkeitslücke bei unterschiedlichen Ausbauabschnitten im gleichen Ort oder Ortsteilen, ja in der gleichen Straße geschlossen werden?
  • Wie erklären Sie diese Ungleichbehandlung zwischen Nachbarn?
  • Oder sollen künftig in Größenordnungen Sanierungs­satzungen aufgehoben werden, damit künftig Landesrecht gilt und somit Gebührenfreiheit?
  • Welche Folgen hätte das für die kommunalen und staatlichen Haushalte?
  • Auf welchem Niveau sollen künftig Kostenerstattungen an die Kommunen erfolgen?
  • Nivelliert sich alles auf einem niedrigen Standard, kann davon abgewichen werden, wer entscheidet darüber und mit welcher finanziellen Folge?

Nach der letzten Änderung, die im Innen- und Kommunal­ausschuss kurzfristig als Tischvorlage behandelt wurde,haben die Gemeinden jetzt 18 Monate Zeit, ihre Satzungen anzupassen, umfasst die Rückzahlungsverpflichtung auch Voraus­zahlungen auf wiederkehrende Beiträge, sollen auch vorgezogene Erstattungen und Abschlags­zahlungen auf die Ausgleichszahlungen des Landes möglich sein. Völlig unklar ist aber, wie die Verordnung ausgestaltet wird, die all dies regeln soll.

Bis zur Evaluierung der maßnahmenbezogenen Pauschalierung, die für nach 2025 angesetzt ist, droht den Kommunen Schaden dadurch, dass der Bezugspunkt der Pauschalierung in der (kostengünstigeren) Vergangenheit liegt. Auch wird den Kommunen ihr Verwaltungsaufwand nicht erstattet.

Kurzum: auch der jetzige Reparaturversuch wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Die rechtlichen und finanziellen Risiken sind gewaltig. Das zeigte auch die Anhörung sehr deutlich.