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Tischner: „Schulen im ländlichen Raum nicht benachteiligen“

Keine zusätzlichen Hürden für den ländlichen Raum

Erfurt – „Bislang hat die Landesregierung immer den Eindruck erweckt, die Bundesmittel gleichberechtigt an die Schulträger durchreichen zu wollen. Durch neue Kriterien drohen die ländlich geprägten Landkreise jetzt zu den Verlierern dieses Verfahrens zu werden.“ Mit diesen Worten hat der bildungspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Thüringer Landtag, Christian Tischner, auf die am Freitag erfolgte Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung mit dem Bund zum Sofortausstattungsprogramm des Digitalpakts Schule durch Bildungsminister Holter reagiert. Offensichtlich plant das Thüringer Bildungsministerium, bei der Verteilung der Bundesmittel auf die Schulträger neben der Schülerzahl auch sogenannte Sozialraumindizes als Maßstab anzulegen. „Ein solcher Index würde insbesondere ländliche Schulen benachteiligen“, erklärte Tischner.

Thüringen erhält im Rahmen des Programms circa 13 Millionen Euro Bundesmittel und leistet einen Eigenanteil von einer Million Euro. „Da auch der Bund bei der Verteilung der Mittel an die Länder den Königsteiner Schlüssel nutzt, sollte Thüringen bei der Verteilung an die Schulträger keine zusätzlichen Hürden durch Sonderkriterien aufbauen. Alles andere schafft nur neue Ungerechtigkeiten und fördert Zwist unter den Schulträgern“, so Tischners Befürchtung. „De facto hinkt der ländliche Raum ja schon jetzt in Sachen Digitalisierung hinterher.“

Ziel des Sofortausstattungsprogramms ist es, allen Schülern die Teilhabe am digitalen Unterricht in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebs zu ermöglichen und dafür bei Bedarf Leihgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich sozialer Ungleichgewichte spiele in der Bund-Länder-Vereinbarung lediglich bei der Bedarfsermittlung an den Schulen eine Rolle. „Bei der Verteilung der Mittel an die Schulträger lässt sich ein solcher Bezug aus unserer Sicht nicht ableiten“, machte Tischner deutlich.