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“Schul-Wirr-Warr endlich beenden!”

Erfurt – Die CDU-Landtagsfraktion hat ein Positionspapier vorgelegt, dessen Umsetzung den Präsenzunterricht an Thüringer Schulen unabhängig von den aktuellen Inzidenzwerten ermöglichen soll. „Die Landesregierung muss das unerträgliche Schul-Wirr-Warr endlich beenden. Thüringen braucht klare Vorgaben, um das verlorene Vertrauen bei Schülern, Eltern und Lehrern zurückzugewinnen“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Tischner. „Die kopflose last-minute-Entscheidung zur Maskenpflicht ist genauso gescheitert wie der Versuch, mit Wischi-Waschi-Vorgaben zu verschleiern, dass schlicht nicht genügend Tests für alle da sind”, sagte Tischner. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt sieht das gesamte Pandemiemanagement an den Thüringer Schulen als gescheitert an: „Wir sind mittlerweile an einem Punkt angekommen, wo sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen muss, wer die Verantwortung für dieses permanente Schulchaos übernimmt“, so Voigt.

Neben zwei verpflichtenden Tests pro Woche ist aus Sicht von Tischner entscheidend, bei hohen Inzidenzwerten eine Maskenpflicht ab Klasse 5 mit Wechselunterricht zu kombinieren. “Alle Jahrgangsstufen müssen endlich zurück in den Präsenzunterricht”, ist der CDU-Bildungspolitiker überzeugt. „Es gibt in Thüringen Schüler ab Klassenstufe 7, die haben seit vier Monaten kein Schulgebäude von innen gesehen. Diesen Zustand müssen wir beenden.” Dazu gehöre auch, den Lehrern an weiterführenden Schulen endlich ein Impfangebot zu unterbreiten, so der Unionsabgeordnete.

Für die Grundschulen sei kein Wechselmodell vorgesehen, weil die Schüler, die gerade Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, auf einen kontinuierlichen Lernprozess mit den Lehrern angewiesen seien. Durch das strikte Einhalten des Klassenprinzips in Grund- und Förderschulen könnten unnötige Kontakte mit anderen Lerngruppen und Lehrern vermieden werden, machte Tischner deutlich.

Eltern dürften jedoch nicht gezwungen werden, ihre Kinder in die Schule zu schicken, wenn das Infektionsgeschehen so hoch sei wie derzeit in weiten Teilen Thüringens. Dies entbinde Eltern und Schüler jedoch nicht davon, die Aufgaben zu Hause zu erledigen. „Schulpflicht ja, Präsenzpflicht nein”, fasste Tischner seine Forderung zusammen. Die Entscheidung, wo und wie mit Blick auf bestätigte Corona-Fälle an Thüringer Schulen ganz allgemein kein Präsenzunterricht mehr stattfinden könne, müsse beim Gesundheitsamt liegen, so Tischner. „Oberste Priorität hat die Öffnung aller Thüringer Schulen unabhängig von einem Inzidenzwert. Gleichwohl darf auf keinen Fall das Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule aus dem Blick geraten. Schulleitung und Gesundheitsamt haben den besten Blick auf die Situation vor Ort”, sagte der CDU-Abgeordnete.

Unsere Vorschläge für eine zügige inzidenzunabhängige Schulöffnung

5-Regeln für den Präsenzunterricht

Für sichere Schulöffnung und verständliche Regeln

Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen sind die Grundlage für ihr weiteres Leben. Zugleich legt Bildung das Fundament für eine erfolgreiche gesellschaftliche Entwicklung und Wohlstand. Die Corona-Epidemie fordert alle gesellschaftlichen Bereiche heraus. Das ist mit zahlreichen Interessenkonflikten verbunden. Bürgerinnen und Bürger, viele Branchen bringen große Opfer, damit unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen gerät. Zu den herausragenden Zielen muss gehören, auch unter diesen Umständen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Unterricht zu ermöglichen. Deshalb muss so viel Präsenzunterricht wie möglich angeboten werden.

Mit ihrem Zick-Zack-Kurs der letzten Monate hat die rot-rot-grüne Landesregierung einen Wirrwarr an Regelungen und Zuständigen geschaffen, das Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen nicht mehr gewährleistet. Vielerorts sind die Schulen mit der Umsetzung der widersprüchlichen Vorgaben schlicht überfordert und können nicht in den Präsenzunterricht wechseln. Dies führt zunehmend zu Unverständnis und Demotivation bei Schülern, Pädagogen und Eltern.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, der Öffnung von allen Schulen oberste Priorität unabhängig von einem Inzidenzwert einzuräumen.

Dies setzt eine flächendeckende und umfassende Test- und Impfstrategie mit ausreichenden Testkapazitäten voraus. Damit sollen unsere Schulen vor der weiteren Ausbreitung der Pandemie geschützt und zugleich das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung gewährleisten werden. Das viele Schülerinnen und Schüler seit Mitte Dezember kein Schulhaus mehr betreten haben, ist nicht länger hinzunehmen.

Die 5-Regeln für den Präsenzunterricht

1. Testpflicht zwei Mal wöchentlich für alle!

Zwei Mal wöchentlich testen sich alle Schüler und Pädagogen aller Schularten mit Selbsttests. In Grundschulen wird dabei der sog. Lolli-Test verwendet. Wer sich nicht in der Schule testen möchte, kann dies auch zu Hause durchführen und sich den Test mit einem Formular durch die Erziehungsberechtigten bestätigen lassen. Dieser Test muss allerdings selbst beschafft und finanziert werden. Wer sich gar nicht testen lassen möchte, kann das Schulgelände aktuell nicht betreten und erhält entsprechende Lernaufgaben.

2. Wechselunterricht und Maskenpflicht ab Klasse 5!

Alle Jahrgangsstufen müssen endlich zurück in den Präsenzunterricht! Für den Unterricht an den weiterführenden Schulen werden deshalb die Klassen geteilt (Wechselmodell). Ein Teil der Schülerinnen und Schüler lernt damit zu Hause, während der andere Teil im Präsenzunterricht ist. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind Abschlussklassen in Prüfungsfächern und -kursen.

Ab Klassenstufe fünf ist das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Gesichtsmasken für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Unterricht verbindlich. Schüler, Pädagogen und Schulmitarbeiter müssen auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen. Im Außenbereich kann darauf verzichtet werden, wenn der Abstand von mindestens 1,50m eingehalten wird. An Grund- und Förderschulen sollten Masken aus pädagogischen und didaktischen Gründen nur auf freiwilliger Basis eingesetzt werden.

3. Striktes Klassenprinzip in Grund- und Förderschulen!

In Grund- und Förderschulen findet weiter nur eingeschränkter Regelbetrieb statt. Klassen werden strikt getrennt und haben feste Bezugspersonen. Die Gruppen sollen sich auch außerhalb der Klassenzimmer nicht begegnen.

Für den Unterricht ab Klassenstufe 5 müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell). Dann lernt ein Teil der Klasse zu Hause, der andere in der Schule. Für Abschlussklassen gilt wie bisher Präsenzunterricht in Fächern und Lernfeldern der jeweiligen Abschlussprüfung. Er kann auch im Wechselmodell erfolgen.

4. Schulpflicht, ja! Präsenzpflicht, nein!

Die Schulpflicht ist ein hohes Gut und garantiert letztlich ein Recht auf Bildung. Gleichwohl sollen Eltern in der Corona-Epidemie ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes vom Präsenzunterricht schriftlich abmelden können. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben. Ein Online-Lernen wie bei vollständigen Schulschließungen kann dann allerdings nicht garantiert werden.

5. Gesundheitsamt vor Ort entscheidet!

Oberste Priorität hat die Öffnung aller Thüringer Schulen unabhängig von einem Inzidenzwert. Gleichwohl darf auf keinen Fall das Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule aus dem Blick geraten. Schulleitung und Gesundheitsamt haben den besten Blick auf die Situation vor Ort. Aus diesem Grund entscheidet das zuständige Gesundheitsamt in Absprache mit der Schulleitung über die zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Schulschließung) bei einem erhöhten Infektionsgeschehen an einer Schule.