Einführung von Schulkonten

Rechtssicherheit und Eigenverantwortung wird gestärkt

„Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Eigenverantwortung für die Thüringer Schulen“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der Union im Landtag, Christian Tischner, nach der Ausschusssitzung am Montagabend. Mit dem Änderungsantrag hat die CDU-Fraktion ihren eigenen Gesetzesentwurf, der diese Woche im Plenum beraten wird, nach Auswertung der Ausschussanhörungen nachgeschärft. „Wir sind froh, dass Lehrerinnen und Lehrer künftig nicht mehr mit Kleingeldkassen oder Honiggläsern Bargeld für Kopien, Klassenfahrten und Exkursionen, den Kauf von Schulbüchern oder Lernsoftware sammeln und aufbewahren müssen“, sagte Tischner. Auch öffentliche Mittel für die pädagogische Arbeit könnten mit Hilfe der Schulkonten verwaltet werden, so der CDU-Politiker. „Mit Blick auf Schulbudgets und den Einsatz von Projektmitteln legt dieser Gesetzentwurf den Grundstein für mehr Eigenverantwortung der Schulen und mehr Möglichkeiten zur Profilbildung“, so Tischner.

Konkret sieht der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, dass Schulleiter im Namen des Freistaats Girokonten für ihre Schule eröffnen dürfen. Inhaber des Kontos ist dann das Land Thüringen. Der Neuregelung geht eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem Thüringer Finanzministerium, dem Innenministerium und dem Bildungsministerium über die Zuständigkeit voraus, die laut Tischner zu Lasten der Schulqualität und der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ausgetragen werden. Gefunden ist mit dem CDU-Gesetz nun auch eine Regelung, damit bereits von den Schulträgern eröffnete Konten erhalten bleiben können. „Die neue Regelung zu den Schulkonten bringt Ordnung ins Zuständigkeitsdurcheinander, erspart den Lehrern lästige fachfremde Arbeit und ermöglicht es ihnen so, sich mehr auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren“, zeigte sich Tischner zufrieden.