Erfurt. Mit der Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes werden die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung im Freistaat gezielt weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen mehr Planungssicherheit für Träger und Kommunen, eine stabile Finanzierung kleiner Einrichtungen sowie die Weiterentwicklung der Bildungsqualität.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die finanzielle Unterstützung kleiner Kindertageseinrichtungen, die besonders stark von sinkenden Kinderzahlen betroffen sind. Durch zusätzliche Landesmittel sollen diese Einrichtungen stabilisiert und ihre Arbeit verlässlich abgesichert werden. Für die Jahre 2026 und 2027 werden entsprechende Mittel bereitgestellt, um kurzfristige Unsicherheiten zu vermeiden und eine verlässliche Planung zu ermöglichen.
Zugleich werden Strukturveränderungen im Kita-Bereich gezielt begleitet. Wenn Einrichtungen zusammengelegt oder organisatorisch neu aufgestellt werden müssen, sollen diese Prozesse künftig stärker unterstützt werden. Ziel ist es, tragfähige Strukturen zu erhalten und gleichzeitig auf demographische Veränderungen angemessen zu reagieren.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorbereitung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres. Damit wird ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien umgesetzt und der Zugang zu frühkindlicher Bildung weiter gestärkt.
Auch die Bildungsqualität rückt stärker in den Fokus. Die sprachliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen wird weiter ausgebaut, um Kinder frühzeitig zu fördern und den Übergang in die Schule besser vorzubereiten.
Mit der Gesetzesnovelle wird damit ein ausgewogener Ansatz verfolgt: stabile Strukturen für die Einrichtungen, verlässliche Unterstützung für die Kommunen und eine konsequente Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsangebote in Thüringen.