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Zulagen für Lehrer

Zulagen für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen

Für folgende Aufgaben können Schulen – in Abhängigkeit ihrer Größe – vergeben:
  1. Verantwortlicher für die Ausbildung
  2. Koordinator für außerunterrichtliche Angelegenheiten
  3. Beratungslehrer
  4. Koordinator für die Sekundastufe I
  5. Koordinator für die Schuleingangsphase und den Übertritt in die Sekundarstufe I (an Grundschulen mit bis zu 180 Schülern und an Gemeinschaftsschulen mit einer Primarstufe mit bis zu 360 Schülern)
  6. Koordinator für den gemeinsamen Unterricht
  7. Multiplikator für den digitalen Unterricht
  8. Leiter einer Abteilung, die an einer berufsbildenden Schule bis zu 240 Schüler umfasst

Stellenzulagen an Schulen:

  • bis zu 180 Schülern höchstens 2,
  • mehr als 180 bis zu 240 Schülern höchstens 3,
  • mehr als 240 bis zu 360 Schülern höchstens 4,
  • mehr als 360 bis zu 420 Schülern höchstens 5,
  • mehr als 420 bis zu 540 Schülern höchstens 6,
  • mehr als 540 Schülern höchstens 7.

* Die Zulage wird nur gewährt, wenn nicht eine Zulage nach einer anderen Ziffer der Besoldungsordnung A gewährt wird. Erfüllt ein Beamter mehrere der in Absatz 1 genannten Aufgaben, wird die Zulage nur einmal gewährt.